Frequently asked questions

1. Muss ich eine Erzeugungsanlage besitzen um einer Energiegemeinschaft beitreten zu können?

Nein, du kannst auch als reine:r Verbraucher:in teilnehmen. In der Energiegemeinschaft muss jedoch mindestens ein:e Erzeuger:in sein, sonst kann keine Energie geteilt werden. Ganz allgemein kann erst ab zwei Teilnehmenden eine Energiegemeinschaft gegründet werden.

2. Kann ich meinen Energieanbieter kündigen wenn ich in der Energiegemeinschaft bin?

Nein, deine:n Energieanbieter:in brauchst du nach wie vor, da die Energiegemeinschaft deinen Bedarf nicht zu 100% decken kann. Also wenn du Teil einer Energiegemeinschaft bist kommt dein benötigter Strom zuerst von den Erzeugungsanlagen der EEG und alles was davon nicht gedeckt werden kann liefert nach wie vor dein:e Stromanbieter:in.

3. Wie gründe ich jetzt eine Energiegemeinschaft?

Gründen könnt ihr eine Energiegemeinschaft sobald ihr zu zweit seid.

Zuerst müsst ihr euren Nahebereich beim Netzbetreiber abfragen um herauszufinden ob ihr eine regionale oder lokale EEG gründen könnt.

Dann könnt ihr die Energiegemeinschaft als juristische Person (Verein, Genossenschaft, GmbH,...) gründen. Welche Form hier am besten ist hängt von der Teilnehmendenstruktur und Größe der geplanten EEG ab.

Als nächstes muss die EEG mit allen Mitgliedern und technischen Details zu Erzeugungsanlagen dem Netzbetreiber und einigen anderen Stellen gemeldet werden.

Ist das vollbracht, können nach Zustimmung aller Teilnehmenden die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten abgerufen werden, um die geteilte Energie abzurechnen.

Das alles setzt viel Fachwissen voraus, deshalb nehmen euch wir bei commonsun diese ganze Arbeit ab, damit eure EEG schnell und professionell gegründet werden kann.

4. Warum sollte ich einer EEG beitreten?

Weil dadurch nur Vorteile für dich entstehen!

Als Verbraucher:in erhältst du Strom oder allgemein Energie günstiger als von deinem Energieanbieter. Das ist möglich, weil der Preis pro kWh in der EEG selbst festgelegt werden kann. Außerdem entfällt je nach Art der EEG ein Teil der Netzgebühren, die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag (ca. 5-10 Cent/kWh).

Als Erzeuger:in kannst du deinen Überschuss zuerst in die EEG einspeisen und erst alles was darüber hinaus geht deinem Energieversorger oder einem anderen Abnehmer verkaufen. Für den Strom der in der EEG abgekauft und verbraucht wird bekommst du eine höhere Vergütung.

Für alle gilt: Mehr grüne Energie wird lokal erzeugt und verbraucht. Das ersetzt nicht-erneuerbare Energie und spart CO2 ein. Außerdem wirst du unabhängiger von zentralen Energieversorgern und Energiepreisschwankungen. Damit leistest du deinen Beitrag zur Energiewende!